WALD. WIR. JAGD.

Gemeinsam Verantwortung übernehmen.

Wir leben in einer gewachsenen Kulturlandschaft. Unsere Wälder werden seit Generationen nachhaltig bewirtschaftet und gepflegt. Doch das Klima verändert sich spürbar – mit direkten Folgen für Stabilität und Vitalität unserer Wälder. 

DER WALDUMBAU ISTE EINE NOTWENDIGE MAßNAHME UNSERER ZEIT

Vielfalt in der Baumartenwahl, stabile Mischbestände und strukturreiche Wälder erhöhen die Widerstandskraft gegenüber zukünftigen Klimabedingungen.

  • Biodiversität sichert ökologische Stabilität.
  • Der Schutz von Boden und Trinkwasser ist elementar.
  • Wälder stehen allen Menschen zur Erholung offen und verbessern die Luftqualität.
  • Sie sind zugleich Wirtschaftsfaktor und sichern Arbeitsplätze im ländlichen Raum.
  • Wälder sind Lebensraum für zahlreiche Wildtiere.
  • In ihnen wächst der nachhaltige Rohstoff Holz.
  • Holz ist unverzichtbar für die Bau- und Energiewende.
  • Wälder erfüllen vielfältige Funktionen – ökologisch, gesellschaftlich und wirtschaftlich.


Jeder Waldbesitzer verfolgt eigene Ziele und trägt Verantwortung für sein Eigentum. Diese Vielfalt prägt unsere Waldlandschaft. Mit dem notwendigen Waldumbau gewinnt auch die Jagd an Bedeutung. Entscheidend ist, welche Baumarten nachwachsen und wie sich junge Wälder entwickeln können. Wald und Wild stehen dabei in einem sensiblen Gleichgewicht.

WALD & JAGD: EINE UNTRENNBARE VERANTWORTUNG

Der Grundeigentümer ist Eigentümer seines Waldes. 

Mit dem Eigentum ist das Jagdrecht verbunden. Der Eigentümer entscheidet, welche Baumarten sich entwickeln sollen und wie der Wald bewirtschaftet und gepflegt wird.


Damit junge Bäume nachwachsen können, braucht es angepasste Wildbestände. Die Jagd trägt dazu bei, dass sich der Wald entsprechend der waldbaulichen Ziele entwickeln kann. Die Jagd orientiert sich dabei an den Bedürfnissen des Waldes.

Diese Abstimmung gelingt im Dialog zwischen Waldbesitz und Jagdausübungsberechtigten.

Artikel 1 Absatz 2 des Bayerischen Waldgesetzes verankert einen wichtigen Grundsatz: Wald vor Wild.

WALD KOMMT VOR WILD

Dieser Grundsatz geht zurück auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 1998. Dem Schutz der Waldvegetation und den berechtigten Interessen der Waldbesitzer wird dabei ein Vorrang gegenüber der ausschließlichen Hege des Wildes eingeräumt.

Ein wesentliches Hindernis für stabile, strukturreiche Mischwälder ist übermäßiger Verbiss junger Bäume durch Reh-, Rot- oder Gamswild. Langfristig beeinträchtigt dies die Entwicklung des Waldes – ökologisch wie wirtschaftlich.

„Wald vor Wild“ bedeutet jedoch nicht einen Wald ohne Wild. Es bedeutet, dass die Bejagung so auszurichten ist, dass Wald und Wild in einem tragfähigen Gleichgewicht stehen.